moritzburg bad sonnenland
rahmenplan (2012)
erarbeitet im angestelltenverhältnis im
planungsbüro uta schneider
das gelände des feriendorfes und campingplatzes bad sonnenland soll langfristig weiter modernisiert und entwickelt werden, um heutigen anforderungen an einen solchen standort gerecht zu werden. dafür bedarf es eines konzeptes, in dem die vorgesehenen nutzungen ermittelt und einzelnen flächen zugeordnet sowie handlungsempfehlungen für die zukunft gegeben werden.
ein solches konzept liegt mit dem rahmenplan für das ca. 20 ha große gesamtareal vor.
die gesamte fläche von bad sonnenland wird bauplanungsrechtlich als außenbereich gemäß § 35 baugb beurteilt. demnach besteht kein baurecht und eine weitere entwicklung der anlage ist fast nicht möglich. im zuge der erneuerung der ferienhäuser muss die betreibergesellschaft für die geplanten ersatzneubauten der bungalows im feriendorf jeweils einzelne baugenehmigungen beantragen, die jedoch nur als ausnahme genehmigt werden können.
als grundlage für die ausreichung weiterer baugenehmigungen wurde zunächst der rahmenplan für die zukünftige entwicklung von bad sonnenland erarbeitet und die inhalte sodann in einen bebauungsplan umgesetzt. auf dieser basis können in zukunft baumaßnahmen über das anzeigeverfahren genehmigt werden und umstrukturierungen weitaus einfacher erfolgen.



